top of page

NOLI Event & Wedding Location

Planung – Styling - Deco

Kirchstr. 1

73770 Denkendorf

 

 

Geltungsbereich / Vertragsinhalte

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen, Angebote, Lieferungen und sonstigen vereinbarten Leistungen der NOLI Event & Wedding Planung – Styling – Deco, soweit nicht schriftlich mit einem Auftraggeber/Kunden etwas Abweichendes vereinbart wird. Die Vertragspartner werden nachfolgend als Kunden, „NOLI Event & Wedding Planung – Styling – Deco“ als Agentur bezeichnet. Sie gelten insbesondere für sämtliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Planung, Ausrichtung und Durchführung von Feiern oder sonstigen Veranstaltungen (nachfolgend auch „Veranstaltung“ genannt) in Ergänzung zu den individualvertraglich getroffenen Vereinbarungen.

Der Kunde wird seine Vorstellungen von der geplanten Veranstaltung jeweils rechtzeitig im Einzelnen mit der Agentur abstimmen und die Agentur dabei insbesondere auch jeweils im Verlauf der Planung und Vorbereitung der Veranstaltung möglichst frühzeitig auf individuelle Besonderheiten und Wünsche ausdrücklich hinweisen, um der Agentur eine möglichst optimale Leistungserbringung zu ermöglichen.

Die Agentur kann naturgemäß über die von ihr vertraglich geschuldeten Leistungen hinaus nicht die Verantwortung für einen bestimmten Erfolg einer Veranstaltung übernehmen, da dieser regelmäßig auch von einer Vielzahl von Faktoren abhängig ist, auf welche die Agentur keinen Einfluss hat. Ungeachtet dessen wird die Agentur sich selbstverständlich nach Maßgabe der getroffenen Vereinbarungen in jedem Stadium ihrer Tätigkeit für den Kunden für eine möglichst optimale Leistungserbringung einsetzen.

Diese Bedingungen gelten auch, wenn der Kunde einseitig auf abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen verweisen sollte.

 

Angebot /Auftragserteilung / Leistungsumfang

Angebote der Agentur sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist.

Der Vertrag kommt durch schriftliche Angebotsbestätigung des Kunden zustande. Mit Annahme von Angeboten erklärt der Kunde sich in jedem Fall mit den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Bei telefonisch oder elektronisch (E-Mail) vom Kunden erteilten Aufträgen kommt ein Vertrag ebenfalls mit Auftragsbestätigung der Agentur, in jedem Fall jedoch mit Beginn der jeweiligen Leistungserbringung durch die Agentur zustande.

Die Auftragsbestätigung ist für die Vertragsinhalte verbindlich, sofern der Kunde nicht unverzüglich nach Erhalt der Auftragsbestätigung auf Abweichungen von den getroffenen Vereinbarungen ausdrücklich schriftlich oder in Textform hinweist.

Für Art und Umfang der von der Agentur zu erbringenden Leistungen ist ausschließlich die mit dem Kunden getroffene vertragliche Vereinbarung gemäß dem Angebot und diesen AGB maßgeblich.

Vertrags- bzw. Angebotsänderungen nach Vertrags- bzw. Angebotsunterzeichnungen haben nur Gültigkeit, wenn sie in Schriftform – seitens beider Geschäftspartner - abgegeben werden.

Zu den vertragstypischen Leistungen der Agentur für die jeweils vom Kunden geplante Veranstaltung zählen u.a. 

  • Erstellung eines Konzeptes

  • Recherche & Vorschläge für passende Location

  • Erstellung eines maßgeschneiderten Farb- und Designkonzeptes

  • Beratung & Betreuung im gesamtem Organisationsprozess

  • Erstellung des Zeit- und Ablaufplanes

  • Erstellung/Kontrolle Budgetplan

  • Recherche & Vorschläge zu Dienstleistern inklusive Einholung von konkreten Angeboten in den Bereichen

    • Catering

    • Dekoration

    • Floristik

    • Trauredner

    •  Fotografie & Videografie

    •  Musik & Entertainment

    •  Hochzeitstorte

    •  Brautstyling

    •  Brautauto & sonstige Transfers

    •  Kinderbetreuung

  • Treffen aller Absprachen mit den Dienstleistern

  • Schnittstelle zwischen Brautpaar und den jeweiligen Dienstleistern sowie Ansprechperson für die Dienstleister im gesamten Organisationsprozess

  • Unterstützung bei Gestaltung der Papeterie

  • Organisation der zeitgerechten Umsetzung von Drittanbietern (z.B. Papeterie: Save-the Date Karten, Einladungen, Menü, Dankeskarten, etc.)

  • Styling / Dekoration-/plan

  • Koordination der Aufbautätigkeiten vor Ort

  • Betreuung am Hochzeitstag (Zeremonienmeister) – 10 Stunden

  • Koordination aller Dienstleister und Programmpunkte am Hochzeitstag

  • Koordination aller Abbautätigkeiten vor Ort

  • Auf Wunsch: Organisation der Gastgeschenke

  • Auf Wunsch: Planung der Hochzeitsreise

Die Einzelheiten ergeben sich jeweils aus dem ausgefüllten Auftragsformular als Bestandsteil des Vertrages.

 

Bei der Vermittlung von Leistungen Dritter wird die Agentur bei der Auswahl dieser Dritten stets die im Verkehr erforderliche Sorgfalt anwenden, kann jedoch keine Verantwortung im Zusammenhang mit der von Dritten im Verhältnis zu Kunden ggf. geschuldeten Leistung/en übernehmen, sowohl was deren Inhalte, als auch was deren zeitgemäße Erbringung betrifft. Entsprechendes gilt für etwaiges Fehlverhalten Dritter, die von der Agentur vermittelt wurden, bei der Anbahnung von Vertragsverhältnissen. In Ermangelung einer ausdrücklichen anderweitigen schriftlichen Vereinbarung kommt der jeweilige Vertrag mit dem Dritten auf Hinweis oder Vermittlung der Agentur jeweils direkt zwischen dem Dritten und dem Kunden aufgrund entsprechender Beauftragung durch den Kunden zustande. Im Hinblick auf mögliche Leistungsstörungen zwischen Drittem und dem Kunden ist der Dritte ausschließlicher Vertragspartner des Kunden.

 

Es steht dem Kunden frei, ob er Verträge mit Dritten schließt, auf die ihn die Agentur aufmerksam gemacht hat oder deren Kontakt die Agentur vermittelt hat.

 

 

Leistungsumfang des Kunden

 

Der Auftraggeber / Kunde unterstützt die Agentur in dem er seine Wünsche und Vorstellungen für die Ausrichtung der Veranstaltung - spätestens mit Auftragserteilung folgende Informationen -mitzuteilen:

  • Art der Veranstaltung (z. B. Hochzeit)

  • Datum oder Zeitraum der Veranstaltung

  • Ungefähre Dauer der Veranstaltung in Stunden und Tagen

  • Ungefähre Anzahl der Gäste/Teilnehmer (+/- 10 %)

  • Veranstaltungsrahmen bzw. –stil (z. B. modern, klassisch, Boho, etc.)

  • Dresscode, wenn gewünscht

  • Besondere Wünsche (z. B. Reden, Darbietungen, wie z. B. Feuerwerk etc.)

  • Anforderungen (z. B. Barrierefreiheit)

  • Budgetangabe - falls vorhanden

 

Dem Kunden und der Agentur ist bewusst, dass eine gelungene Veranstaltung die enge Zusammenarbeit zwischen Agentur und Kunden voraussetzt. Der Kunde wird der Agentur jeweils zeitnah aufkommende Fragen beantworten und Hinweise geben, die für die weitere Arbeit der Agentur bei der Planung, Vorbereitung und/oder Durchführung der Veranstaltung von Bedeutung sein können.

Der Kunde ist verpflichtet, jedwede Änderung des Namens, der Rechtsform, der Adresse, der Bankverbindung sowie etwaige Änderungen bezüglich der vertragsgegenständlichen Veranstaltung unverzüglich mitzuteilen.

Die Anmeldung von Künstlerdarbietung bei der GEMA und bei der Künstlersozialkasse sowie die entsprechende Gebührenzahlung sind ausschließlich Verpflichtung des Kunden

 

Vergütung

 

Die Vergütung richtet sich nach den getroffenen Vereinbarungen. Im Zweifel richtet sich die Vergütung jedoch nach der im Zeitpunkt der jeweiligen Leistungserbringung gültigen Preisliste der NOLI Event & Wedding Location.

Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden, sowie erst während der von NOLI durchgeführten Leistungen als erforderlich erkennbar werdende Zusatzleistungen, müssen zusätzlich vergütet werden.

 

Zahlungsbedingungen / Spesen

Bei der Buchung eines Full-Service- bzw. Organisationspaketes ist das vereinbarte Honorar – sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde – in drei Raten zu zahlen. Die erste Rate beläuft sich auf 50 % der vereinbarten Summe und ist unmittelbar nach Auftragserteilung zahlbar. Die zweite Rate in Höhe von 30 % der vereinbarten Summe ist zur Mitte der Vertragslaufzeit fällig. Die dritte Rate von   20 % der vereinbarten Summe muss spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung auf dem Geschäftskonto der Agentur gebucht sein.

Über eventuell vereinbarte Zusatzleistungen wird die Agentur dem Kunden gesonderte Rechnungen erstellen.

Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug ist die Agentur zu sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Anspruch der Agentur auf Zahlung der bei Vertragsabschlusses vereinbarten Honorars/Leistungsentgeltes bleibt hiervon unberührt. Bis zu diesem Zeitpunkt bereits geleistete Zahlungen durch den Kunden werden gegen gerechnet.

Kosten für Fahrten zum Auftraggeber in Rahmen der normalen Betreuung werden nicht berechnet. Soweit der Agentur Spesen wie Reise-, Hotel- und sonstige Kosten (z. B. Flüge, Bahnfahrten, Fähre, etc.) im besonderen Auftrag des Kunden entstehen, werden diese gesondert auf entsprechenden Nachweis – erstattet. Fahrtkosten berechnet die Agentur mit 0,50 €/km.

 

Vertragsdauer / Kündigung und Rücktritt

 

Der Vertrag endet regelmäßig mit Zahlung der Schlussrechnung an die Agentur.

 

Sollte die Durchführung der geplanten Veranstaltung aus Gründen der höheren Gewalt, somit einem unvorhergesehenen, von beiden Parteien nicht beeinflussbaren außerordentlichen Grund unmöglich werden, sind beide Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt. Dieser hat durch schriftliche Erklärung gegenüber der anderen Partei zu erfolgen.

 

Für den Fall der vorstehend geregelten Kündigung und dem Rücktritt gilt: Soweit die Agentur für den Kunden aus dessen Zahlungen Leistungen an Dritte erbracht hat, sind die im Falle der Kündigung des Vertrages an den Kunden unter der Voraussetzung zurückzuzahlen, dass sie von den jeweiligen Vertragspartnern zurückgezahlt werden. Soweit sich die jeweiligen Vertragspartner der Rückzahlung verweigern, ist die Agentur verpflichtet, ihren Rückzahlungsanspruch an den Kunden abzutreten.

 

Wünscht der Kunde einen vorzeitigen Rücktritt vom Vertrag oder eine einvernehmliche, vorzeitige Vertragsauflösung, die nicht Gründe höherer Gewalt oder grober Fahrlässigkeit der Agentur zurückzuführen sind, liegt es im Ermessen der Agentur, diesen zuzustimmen. Ein Anspruch des Kunden hierauf besteht nicht.

 

Im Falle des Rücktritts bzw. der nicht durch die Agentur verschuldeten Kündigung des Vertrages hat der Kunde der Agentur die bis zum Zeitpunkt der Kündigung/Rücktritts entstandenen Aufwendungen zu ersetzten. In jedem Fall werden mindestens folgende Rücktrittskosten fällig:

 

  • Bis 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn – 50 % des Honorars

  • Bis 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn – 75 % des Honorars

  • Bis 1 Monate vor Veranstaltungsbeginn – 100 % des Honorars

 

 

​Gewährleistung

 

Offensichtliche Mängel sind unverzüglich mitzuteilen, Kommt der Kunde seiner Mitteilungspflicht nicht fristgerecht nach und können Mängel aufgrund des Verhaltens des Kunden nicht rechtzeitig während oder bis zum Ende der Veranstaltung behoben werden können aus diesen Mängeln keine Ansprüche hergeleitet werden.

 

​Haftung

 

Die Agentur haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn der Schaden durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdeten Weise verursacht wurde oder auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist.

Für Schäden des Kunden, die diesem durch seine eigenen Vertragspartner im Rahmen der zu organisierenden Veranstaltung zugefügt werden, haftet die Agentur nicht. Dies gilt auch dann, wenn die Agentur im Auftrag des Kunden mit dessen Vertragspartnern organisatorische Absprachen getroffen hat.

Des Weiteren haftet die Agentur nicht für die Folgen von höherer Gewalt. Dies gilt ebenfalls für das Eintreten von Umständen die die Veranstaltung unmöglich machen, aber von der Agentur nicht verursacht wurden oder in anderer Weise zu vertreten sind.

 

Eigentumsvorbehalt und Nutzungsrechte

 

Die Agentur behält sich das Eigentum an erbrachten Leistungen und gelieferten Produkten bis zu vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Dienstleistungsvertrag vor, sofern diese vertragsgemäß in das Eigentum des Kunden übergehen sollen.

Nutzungsrechte jeder Art an den von der Agentur erstellten Konzeptionen, Texten, Fotografien, Plänen, Programmen, Skizzen, Entwürfen und Modellen im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung verbleiben vorbehaltlich ausdrücklicher, anderweitiger schriftlicher Regelung der Parteien bei der Agentur.

Die Agentur ist berechtigt, Texte, Entwürfe, Konzepte, Fotos und gelieferte Waren aus vorliegender Vertragserfüllung zum Zwecke der Eigenwerbung und zu Referenzzwecken zu nutzen. Des Weiteren ist dieser berechtigt, während der Veranstaltung Fotoaufnahmen zu fertigen und diese zum Zwecke der Eigenwerbung und zu Referenzzwecken einzusetzen.

 

Schriftform / Salvatorische Klausel

 

Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dasselbe gilt für dieses Schriftformerfordernis.

 

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck so nahe wie möglich kommt.

 

Rechtswahl / Gerichtsstand

Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Agentur unterliegt – ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Auftraggebers – dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Stuttgart.

Daten

Die Agentur wird alle im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden zur Kenntnis gelangenden Informationen und Unterlagen, die nicht der Weitergabe an Dritte bestimmt sind, streng vertraulich behandeln.

 

 

 

Stand 01.01.2024

bottom of page